Hund zugelaufen was tun? Hund gefunden was tun? (gelöst)

Endlich ist es wieder soweit, der langersehnte Urlaub steht vor der Tür. Die Vorfreude wird immer größer. Endlich kann man sich auf ein paar entspannte Tage fernab Kleiner schwarzer Hund im Kartonvon jeglichem Alltagsrubel freuen. Tierbesitzer müssen sich für diese Zeit um eine gute Verpflegung ihrer Tiere kümmern. In vielen Fällen klappt das ohne Probleme.

Allerdings kommt es leider viel zu oft vor, dass Hundebesitzer ihren Hund einfach am Straßenrand oder woanders aussetzen, um in den Urlaub fahren zu können.

Aber wie genau verhält man sich, wenn man einen solchen armen Vierbeiner findet? Abgesehen davon, kann es sein, dass der Hund nicht ausgesetzt wurde, sondern von allein ausgerissen ist.

Für beide Fälle findet man im Folgenden praktische Lösungsansätze!

Wann sollte man einen Hund nicht aufnehmen?

Manchmal kommt es vor, dass Herrchen ihre Hunde beim Gassi gehen an ausgewiesenen Stellen ohne Leine laufen lassen. Das trifft nicht nur auf Jagdhunde zu.

Wer bei seinem Spaziergang einen Hund frei herum rennen sieht, sollte ihn daher nicht gleich mitnehmen!

Falls das Tier verletzt ist oder Anzeichen von Tollwut hat, sollte man es ebenfalls nicht direkt mit nach Hause mitnehmen, sondern einen Tierarzt benachrichtigen.

Ebenfalls ist es sehr wichtig darauf zu achten, ob der Hund aggressiv ist. Wenn ja, sollte man ihn lieber nicht anfassen, sondern den Tiernotdienst oder ein Tierheim benachrichtigen.

Wann darf man einen Hund mit zu sich nach Hause nehmen?

  • Wenn er direkt vor der Haustür, beispielsweise in einem Körbchen ausgesetzt wurde.
  • Wenn er am Straßenrand angebunden vorgefunden wird.
  • Wenn er nicht aggressiv oder stark verletzt ist.

Nimmt man den Hund mit zu sich nach Hause, muss umgehend der Tiernotdienst oder ein Tierheim benachrichtigt werden.

Hunde dürfen nicht einfach aufgenommen werden, ohne die zuständigen Behörden zu informieren!

Am besten informiert man die deutsche Tiermeldezentrale!

Darf man den gefundenen Hund füttern?

Grundsätzlich sollte man dem zugelaufenen Hund, wenn man ihn mit nach Hause genommen hat, in jedem Fall folgende Dinge bereitstellen:

  •  frisches Wasser
  • eine Decke oder ein Körbchen, wo er es sich gemütlich machen kann

Aber wie sieht es mit Essen aus? Sollte ein zugelaufener Hund sofort gefüttert werden?

Grundsätzlich gilt: Ein zugelaufener Hund sollte nicht sofort gefüttert werden.

Nur, wenn der Hund offensichtlich Hunger hat, kann man ihm etwas Futter geben. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ausschließlich Hundefutter gegeben wird. Essen, das eigentlich für Menschen bestimmt ist, ist nicht gesund für Tiere!

Was ist, wenn der Hund offensichtlich verletzt ist?

Manchmal kommt es vor, dass der zugelaufene Hund leider verletzt ist. In diesem Fall sollte unbedingt ein Tierarzt oder der Tiernotdienst verständigt werden!

Den Hund in diesem Fall unter keinen Umständen allein lassen, sondern warten bis der Arzt eintrifft, um das Tier in seine Obhut zu nehmen.

Flugblätter drucken / Anzeige schalten

Nachdem das Tierheim, der Tiernotdienst oder die deutsche Tiermeldezentrale benachrichtigt wurde, kann man trotzdem weiter helfen, um den Besitzer zu finden.

Flugblätter druckenAnzeige schalten
Flugblätter können gedruckt werden und in der Umgebung beziehungsweise auch in den umliegenden Ortschaften verteilt werden. Dafür können auch Aushänge in Supermärkten oder in Tierheimen genutzt werden.Eine Anzeige kann entweder in der Zeitung oder im Internet geschalten werden. Das hat den großen Vorteil, dass noch mehr Menschen als mit einem Flugblatt erreicht werden können und erhöht somit die Chancen, den Besitzer zu finden.

In beiden Fällen sollte unbedingt drauf geachtet werden, dass ein Foto von dem Tier genutzt wird. Eine Beschreibung vom Aussehen, eventuell Besonderheiten, kann ebenfalls sehr hilfreich sein.

Ist der Gang zum Tierheim notwendig?

Wenn jemandem ein Hund zuläuft, ist sicher die erste Frage „Was soll ich tun?“. Der Gang zum Tierheim ist sicher eine der ersten Optionen.

Allerdings können auch andere Behörden informiert werden:

  • deutsche Tiermeldezentrale
  • örtlicher Tiernotdienst